Ein wichtiger, aber oft vernachlässigter Aspekt der Musiknutzung im kommerziellen Bereich ist die Lizenzierung. Allgemein bekannt scheint der Umstand, dass die Beschallung öffentlich zugänglicher Räume eine Aufführungslizenz nach sich zieht, geregelt im sogenannten GT3a der SUISA und SWISSPERFORM.
Weniger bekannt hingegen: Musikdienste wie z.B. Spotify und Apple Music sind ausschliesslich zum privaten Gebrauch bestimmt. Beim Einsatz von eigenen Playlists, Spotify oder Apple Music muss daher zusätzlich eine sogenannte Überspiellizenz gekauft werden. Ohne die korrekte Lizenzierung setzen sich Betriebe rechtlichen Risiken aus.
DMD2 stellt durch Partnerschaften mit Musikverlagen und Rechteverwertungsgesellschaften sicher, dass der Zugang zu ihren vielfältigen Musikinhalten legal abgesichert ist.
SWISSPERFORM, die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und AUDION, Lizenzagentur für Musik ausgewählter Nutzungen, haben ein Informationsschreiben verfasst, welches die komplexe Urheberrechtssituation einfach und verständlich erklärt. Das Schreiben ist hier angehängt.