Wer Musik in einem öffentlichen oder kommerziellen Raum nutzt, muss bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Dieser Artikel erklärt, wie Musiklizenzierung funktioniert, welche Rechte dabei eine Rolle spielen und worauf Sie bei der Wahl eines Musikdienstes achten sollten.
Sobald Musik nicht nur im privaten Rahmen, sondern öffentlich wiedergegeben wird – also für Kunden, Gäste oder Mitarbeitende zugänglich ist – greift das Urheberrecht. Der Komponist, Textautor und Interpret eines Musikstücks hat das exklusive Recht, über die Nutzung seines Werks zu entscheiden und dafür eine Vergütung zu erhalten.
Beispielhafte Nutzungssituationen:
Hintergrundmusik im Ladengeschäft
Musik im Wartebereich oder in Aufzügen
Radiowiedergabe im Restaurant
DJ-Sets oder Livemusik im Club
Musikstreams im Fitnessstudio
In der Regel sind bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik drei Rechtearten relevant:
Urheberrechte (Komponist & Texter)
Diese Rechte werden von nationalen Verwertungsgesellschaften wie der GEMA (Deutschland), SUISA (Schweiz) oder AKM (Österreich) vertreten.
Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler & Produzenten)
Diese betreffen die Rechte derjenigen, die ein Musikstück eingespielt haben – etwa Sänger, Bands oder Musiklabels. Auch sie werden durch Verwertungsgesellschaften vertreten (z. B. GVL in Deutschland).
Mechanische Rechte (bei Vervielfältigung, z. B. Speicherung oder Offline-Nutzung)
Diese greifen, wenn Musik lokal gespeichert oder auf ein Gerät übertragen wird, was z. B. bei Musiksystemen mit Offline-Funktion relevant ist.
Für eine rechtlich saubere Beschallung müssen Sie in der Regel folgende Lizenzen sichern:
Aufführungs-Lizenz bei der Verwertungsgesellschaft (z. B. SUISA, GEMA, AKM)
Diese Lizenz erlaubt die öffentliche Wiedergabe geschützter Musikwerke. Die Kosten richten sich nach Raumgrösse, Art der Nutzung und Anzahl der Wiedergabestellen. Ohne diese Lizenz drohen Abmahnungen und Geldstrafen.
Lizenz beim Musikdienstanbieter
Wenn Sie einen professionellen Musikdienst nutzen (etwa für kuratierte Playlists oder automatische Musiksteuerung), benötigen Sie zusätzlich die Lizenz des jeweiligen Anbieters. Wichtig: Spotify, Apple Music & Co. sind nur für den privaten Gebrauch lizenziert – nicht für die gewerbliche Nutzung.
Ein professioneller Musikdienst wie DMD2 Music für den kommerziellen Einsatz:
ist lizenziert für gewerbliche Nutzung
legt Repertoireangaben offen (Welche Musik ist enthalten?)
weist GEMA-/SUISA-/AKM-Kompatibilität auf oder bietet ggf. GEMA-freie Musik an
ist technisch zuverlässig (Backup-Funktion, Zonensteuerung, Lautstärkeregelung etc.)
ist individuell anpassbar (z. B. Musikstil nach Tageszeit, Kundenzielgruppe, Standort)
Tipp: DMD2 bietet zusätzlich personalisierte Sprachansagen, Audio-Werbung oder Standort-Jingles an – das trägt zusätzlich zur Markenbildung und Verkaufsförderung bei.
Es gibt Anbieter, die ausschliesslich sogenannte „GEMA-freie“ Musik liefern. Auch DMD2 bietet diese Möglichkeit. Diese Musik wurde entweder von unabhängigen Künstlern komponiert oder die Rechte liegen direkt beim Anbieter. Vorteil: Es fallen keine laufenden Gebühren an die Verwertungsgesellschaft an.
Aber Vorsicht:
GEMA-frei heisst nicht automatisch „kostenfrei“ – auch hier sind Lizenzen nötig, die von DMD2 abgedeckt sind.
Das musikalische Repertoire ist begrenzter und nicht für jede Zielgruppe geeignet.
Die rechtssichere Musiknutzung im Geschäft ist kein Selbstläufer. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte:
Eine gültige Aufführungslizenz bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft einholen
Einen professionellen Musikdienst wie DMD2 wählen, der für gewerbliche Nutzung lizenziert ist
Auf technische, musikalische und rechtliche Qualität achten
So vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen ein klangliches Markenerlebnis, das Kunden begeistert und zum Verweilen einlädt.
Wir beraten Sie gerne zu rechtssicheren Lösungen mit individuell abgestimmter Musik und professioneller Audio-Gestaltung. Nehmen Sie heute noch KONTAKT mit uns auf.