Musik im Geschäft: Wie Unternehmen Spotify-Playlists legal nutzen können

Bei der öffentlichen Aufführung von Musik müssen Lizenzen eingeholt werden.

Musik gehört für viele Unternehmen zum Alltag. Ob im Verkaufsladen, Restaurant, Hotel oder Fitnesscenter – der richtige Sound schafft Atmosphäre und beeinflusst die Stimmung der Gäste.

Sobald Musik nicht nur privat, sondern für Kundinnen, Gäste oder Mitarbeitende abgespielt wird, gilt sie rechtlich als öffentliche Wiedergabe. In diesem Fall müssen die Rechte der Musikschaffenden abgegolten werden. In der Schweiz erfolgt dies über die Verwertungsgesellschaft SUISA, welche die Urheberrechte von Komponisten und Textautoren vertritt.

Warum private Streamingdienste problematisch sind

Viele Betriebe greifen im Alltag einfach auf ihren privaten Streamingdienst zurück. Dienste wie Spotify oder Deezer bieten Millionen Songs und praktische Playlists – doch ihre Abonnements sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch vorgesehen.

Das bedeutet:
Musik aus privaten Accounts darf nicht in Geschäften, Restaurants, Hotels oder Fitnessstudios abgespielt werden. Die Nutzung im kommerziellen Umfeld verstösst gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen und kann bei Kontrollen zu Nachforderungen führen.

Für Unternehmen braucht es deshalb eine lizenzierte Musiklösung, die speziell für öffentliche Wiedergabe entwickelt wurde.

Die rechtssichere Lösung für Unternehmen

Professionelle Musikplattformen für Unternehmen berücksichtigen sowohl die rechtliche Situation als auch die technischen Anforderungen im Betrieb. Neben der Lizenzierung bieten sie häufig zusätzliche Funktionen wie stabile Streams, zentrale Steuerung für mehrere Standorte oder die Integration von Durchsagen und Werbespots.

Eine solche Lösung bietet der Schweizer Musikdienstleister DMD2 Music. Die Plattform stellt Unternehmen professionell programmierte Musikstreams für den Einsatz im Geschäft zur Verfügung.

Neu: Spotify-Playlists im Geschäft legal nutzen

Eine neue Funktion von DMD2 Music ermöglicht es Unternehmen, öffentliche Playlists aus Spotify oder Deezer zu importieren. Das System erstellt daraus einen professionellen Musikstream, der speziell für den kommerziellen Einsatz aufbereitet ist.

Für Unternehmen hat das mehrere Vorteile:

  • bestehende Lieblings-Playlists können weiterhin genutzt werden

  • die Musik wird über eine für den Business-Einsatz lizenzierte Plattform abgespielt

  • Streaming und Lautstärke sind für den professionellen Betrieb optimiert

  • optional können Durchsagen, Promotions oder Audio-Spots integriert werden

Der gewünschte Musikstil bleibt erhalten, während die technische und lizenzrechtliche Infrastruktur durch DMD2 bereitgestellt wird.

Wichtig bleibt: Für die öffentliche Wiedergabe muss weiterhin eine Aufführungslizenz bei der SUISA vorhanden sein.

Fazit

Musik im Geschäft ist mehr als nur Hintergrundbeschallung – sie ist Teil des Kundenerlebnisses. Gleichzeitig ist sie rechtlich klar geregelt. Private Streamingdienste sind für die Nutzung im öffentlichen Raum nicht vorgesehen.

Mit professionellen Lösungen von DMD2 Music können Unternehmen ihre Musik jedoch rechtssicher einsetzen – und sogar bestehende Spotify- oder Deezer-Playlists weiterhin nutzen. So wird aus einfacher Musik ein wirkungsvolles Element der Marken- und Einkaufsatmosphäre.

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